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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Automatisch generierte Email. Wichtiger Hinweis:  kein Angebot sondern eine automatische Bestätigung Ihrer Anfrage. Ein aktuelles Angebot erfolgt schriftlich per Email.  Aufgrund der Rohstoffsituation dienen die abgebildeten Preise nur zur Orientierung. 

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen - AGB - der Taku Trends GmbH

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbe und Industrie.

Mindestbestellwert 300 Euro. Aufträge unter 300 Euro:  zzgl. 30 Euro Mindermengenzuschlag.
Hier geht es zu unserer Datenschutzerklärung nach DSGVO

Preise auf dem Portal
Die Preisangaben auf diesem Anfrageportal sind Richtpreise bzw. Ab-Preise. Mit Ihrer Anfrage erhalten Sie ein unverbindliches E-Mail Angebot mit einer günstigen Preisstaffel. Die Angebote enthalten auch die Möglichkeiten der Veredlung ( Druck Gravur etc.)  unserer Produkte.
Aufgrund der Währungsschwankungen ändern sich die Preise fortlaufend. Bei elektronischen Produkten werden ausschließlich Tagespreise schriftlich angeboten. Die Darstellung der Produkte auf diesem Anfrageportal stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung kommt es zu einem Vertragsabschluss.

Technische Probleme
Sollte nach Auftragsbestätigung eine ordnungsgemäße Durchführung aufgrund z.B. technischer Probleme ( Maschinenschäden u.a.) nicht möglich sein, 
kann der Auftrag einseitig von Taku Trends storniert werden. 
 

1. Geltungsbereich

Wir kaufen und verkaufen nur gem. unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Wir behalten uns vor Ausführung des Auftrages vor, diesen Status zu prüfen und hierfür ggf. geeignete Unterlagen anzufordern.

Entgegenstehende und von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich deren Geltung zu. Dies gilt auch für Klauseln, die in Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungsschreiben enthalten sind. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch Schriftform aufgehoben werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 

2. Angebote/Bestellung/Vertragsabschluss

Alle Informationen (Produktbeschreibung, Preisangaben etc.) auf unserer Website, in Werbemails, Prospekten und anderen Werbemitteln über die angebotenen Waren sind freibleibend und unverbindlich.

Bei uns eingehende Bestellungen stellen ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar (§145 BGB), welches wir innerhalb einer angemessen Frist durch Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages annehmen können.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Plänen oder sonstigen technischen Unterlagen, die dem Kunden vor oder nach Vertragsschluss ausgehändigt werden, behält sich die Taku Trends alle Rechte, insbesondere das Eigentum und Urheberrecht vor.

Von Taku Trends erstellte Druckfreigaben sind kostenpflichtig. Sie sind Bestandteil des Auftrags. Druckfreigabekosten sind bereits in den Preisen des Produktes inkludiert. Bei mehr als 3 Druckfreigabe werden zusätzliche Layout Kosten fällig.
 

3. Preise/Lieferbedingungen

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen `netto ab Werk` ( d.h. ohne Verpackung, Verladung, Versicherung/Transportversicherung, Zölle, Abgaben, Transportkosten) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen z.B. wegen Materialpreisänderungen, Währungsschwankungen eintreten, wenn zwischen der Bestellung un der vereinbarten Auslieferung eine Zeitspanne von über vier Monaten liegt. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach der gesetzlichen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Auslieferung.

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn wir haben für den Einzelauftrag Lieferzeiten ausdrücklich schriftlich zugesichert. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung. Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Fertigmustern, Klischees usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens der Stellungnahme.

Die Lieferzeit beginnt nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigung, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Versandbereitschaft vorliegt und durch die Taku Trends GmbH mitgeteilt wurde oder wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

Die Lieferzeit verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt von unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches und Verschuldens liegen, z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Sublieferanten eintreten. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Von uns werden Beginn und Ende derartige Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Verlangt der Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.

Die Taku Trends GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit innerhalb der angegebenen Lieferzeiten berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nch dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter.

Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Mehrlieferungen bis zu 10% sind vom Vertragspartner geschuldet, wenn der Vertragspartner die Rüge gemäß §§ 377 HGB nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner auch den anteilsmäßig erhöhten Preis, der auf die Mehrlieferung entfällt. Sollte bei einer Mehrlieferung der Vertragspartner gemäß §377 HGB ordentlich gerügt haben, schuldet er den auf die Mehrlieferung anteilsmäßig entfallenden Mehrbetrag nicht, wenn er an der Mehrlieferung kein Interesse hat und dies der Taku Trends GmbH unverzüglich mitteilt. Er ist dann allerdings verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware an die Taku Trends GmbH auf Verlangen zurück zu geben. Die Kosten hierfür trägt die Taku Trends GmbH. Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Leichte Farbabweichungen bei Naturprodukten ( Taschen, Rucksäcke, Lanyards, T Shirts ) aus Baumwolle, Jute, Leinen sind im Toleranzbereich kein Reklamationsgrund.
 

4. Annahmeverzug

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Soweit Annahmeverzug vorliegt, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterungen der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über.

Taku Trends ist im Falle des Annahmeverzuges des Bestellers berechtigt, Ersatz der durch die Verzögerung entstandenen Kosten, insbesondere der Lagerkosten zu verlangen. Die Lagerkosten können beginnend ab Verzugssetzung mit 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat pauschal berechnet werden. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass keine oder erheblich geringere Lagerkosten entstanden wären. Ferner bleiben Taku Trends die Möglichkeiten, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
 

5. Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung `ab Werk` vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Spedition, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst ausführen. Der Versendung `ab Werk ` steht die Versendung von einem dritten Ort, z.B. einem auswärtigen Lager oder dem des Herstellers gleich. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, erfolgt sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Eine Versicherung des Liefergegenstandes, sei es gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken erfolgt durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch dann stets auf dessen Kosten.
 

6. Prüfungsobliegenheiten / Rüge

Wird durch uns bestellte Ware vom Lieferanten direkt an unserem Abnehmer ausgeliefert (sog. Streckengeschäft) gilt unsere Rüge noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Abnehmer in diesem Sinne ist unser Endkunde.

Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftshergang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Taku Trends GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen.
 

7. Schadenspauschale

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
 

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Taku Trends GmbH. Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu unterrichten und uns alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an die Taku Trends GmbH sicherungshalber ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- und Insolvenzverfahren gestellt hat. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern ( Dritten) die Abtretung mitteilt. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Nach Rücktritt hat der Erwerber die Kaufsache auf Verlangen herauszugeben. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich anfallender Verwertungskosten – anzurechnen.
 

9. Käuferrechte bei Mängeln

Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HBG geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde muss einen Mangel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang üblich ist, untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich mitteilen.Die Mitteilung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Ware als genehmigt. Handelsübliche, geringfügige technisch bedingte Abweichungen stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen von den uns übergebenen Vorlagen.

Die Anerkennung eines Korrekturabzuges oder eines Freigabemusters durch den Kunden steht für die Richtigkeit des Drucks, der Prägung oder Gravur. Das Übersehen von Druckfehlern, Abweichungen von Material, Druck oder Farbe oder der Weiterverarbeitung eines Korrekturabzuges oder eines Freigabemusters durch den Kunden geht zu Lasten des Kunden und berechtigt nicht zu Mängelansprüchen des Kunden.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Wir sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort, als den Erfüllungsort verbracht wurde.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine sonstige vertragliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Sofern die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf Erfüllungsgehilfen.

Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
 

10. Schutzrechte

Entwürfe und Muster sind unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht, nachgeahmt oder vervielfältigt werden. Bei Verstößen hiergegen haftet der Kunde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Von uns gefertigte Layouts, Klischees, Reproduktionen, Modelle, Vorlagen, Werkzeuge, Muster o.ä. sind unser Eigentum und können auch nach Bezahlungen des Liefergegenstandes durch den Kunden nicht heraus verlangt werden. Von unseren Kunden gelieferte Designs werden nicht durch uns auf Rechtsverletzung geprüft. Der Käufer haftet, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte und insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.

Taku Trends übernimmt keine Haftung für die rechtswidrige Nutzung bzw. Verwendung von Siegeln. Es handelt sich um Produkte, die nach bestimmten Produktions- Umwelt- oder Sozialstandards hergestellt wurden. (z.B. ÖkoTex, Blauer Engel, Fairtrade, FairWear, Cradle to Cradle) Einige Standards erlauben die Nutzung des Siegels nur durch vorherige Zertifizierung bzw. Lizenzvergabe.
 

11. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Zur Annahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet.
 

12. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden

Der Kunde kann gegen Forderungen der Taku Trends GmbH nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 

13. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Köln.

Pflichtangaben für technische Informationen für Akku´s oder Batterien

Unsere Rücknahmepflicht als Händler

Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akku´s, die bei uns gekauft wurden, unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
 

Schlussbestimmungen

Muster werden nur auf Rechnung geliefert. Eine Rücknahme ist nicht möglich. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand November 2017

Taku Trends - klimaneutral seit 1.1.2017
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