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Rechtliche Informationen

Bitte beachten Sie unsere rechtlichen Information zu unseren Produkten.

Hier geht es zu unserer Datenschutzerklärung nach DSGVO 2018
 
  1. Pfandpflicht für Getränkeverpackungen
  2. Gema
  3. WEEE  
  4. RoHS & CE
  5. ProdSG  Produktsicherheitsgesetz
  6. Reach - Europäisches Chemiekalienrecht
  7. Steuerliche Absetzbarkeit von Werbeartikeln
  8. Preise auf dem Portal

Unsere  Produkte werden nach deutschen und europäischen Richtlinien hergestellt.

1. Pflichtpfand bei Getränken
Unsere Getränke werden in Dosen und Glasflaschen ausgeliefert. Einige Produkte unterliegen der deutschen Verpackungsverordnung und sind pfandpflichtig. Die pfandpflichtigen Produkte werden mit Pfandetiketten (DPG -Etiketten) versehen.  Es wird das DPG-Logo mit einer Spezial Sicherheitsfarbe aufgebracht. sowie der dazugehörige EAN Code.  Diese Etiketten werden nur von wenigen zertifizierten DPG-Spezialdruckereien verarbeitet.  Mit unseren DPG zertifizierten Produkten besteht für unsere Kunden absolute Rechtssicherheit.  ( DPG Deutsches Pfandsystem GmbH)

Pfandpflichtig sind
  • - Bier
  • - Wasser
  • - Softdrinks und Erfrischungsgetränke mit oder  ohne Kohlensäure
  •  -Sport- und Energiedrinks
  • - alkoholhaltige Mischgetränke  mit weniger als 15 Vol % bzw. weniger als 50% Weinanteil
 
Ausnahmen von der Pfandpflicht
  • Fruchtsäfte und  Fruchtnektare
  • Gemüsesäfte und Gemüsenektare
  • Wein
  • Sekt
  • Spirituosen
  • Milchgetränke mit mind. 50% Milch oder aus Milch gewonnen Erzeugnisse

Höhe des  Pflichtpfandes  
Einwegpfand
Das Pflichtpfand für ökologisch nicht vorteilhafte Verpackungen beträgt 0,25 Euro für Verpackungen mit einer Größe von 0,1 bis 3,0 Litern. 
Die Verpackungen dieser Produkte werden über das Duale System mit dem `Grünen Punkt´ entsorgt.
Mehrwegpfand
Für diese Flaschen sieht die Verpackungsverordnung keine Pfand- und Rücknahme Pflicht vor. Die Rückführung liegt damit im eigenen Interesse des jeweiligen Vertreibers. Es besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme von Flaschen, die der Händler nicht führt.  In der Regel werden zwischen 0,08 und 0,15 Euro je Flasche Pfand verlangt.
Wo kann man das Pfand einlösen?
Vertreiber von Einweg Getränkeverpackungen (i.e. aus Glas, Metall Kunststoff) müssen Getränkeverpackungen zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Wer allerdings nur eine Sorte (z.B. Kunststoff Flaschen) verkauft, muss auch nur Kunststoff Flaschen zurücknehmen und braucht z.B. keine Getränkedosen zurücknehmen.
Kleine Kioske dürfen die Rücknahme von Verpackungen auf die von Ihnen vertriebenen Marken beschränken.
Taku Trends ist Mitglied im Dualen System Deutschland  DSD  Der grüne Punkt.
 
2. Gema Gebühren
Für den Vertrieb von Datenträgern wie USB Sticks sind Gema Gebühren fällig. Die neuen ab 1.7.2012 gültigen Tarife
  • USB Sticks mit bis zu 4 GB  0,91 Euro je Stick
  • USB Sticks ab 4 GB  1,56 Euro je Stick
Die Gema - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte -  hat Ihren Sitz in Berlin. Sie ist ein Verein, der die Urheberrechte der Mitglieder - Komponisten, Verleger und  Dichter- wahrnimmt und verwertet.
 
3. WEEE ElektoG
Die WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) Richtlinie ist eine EU Richtlinie zur Reduktion von Elektroschrott. Produkte müssen die WEEE Kennzeichnung tragen. Der Hersteller muss eindeutig zu identifizieren sein. Das WEEE Symbol ist die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern.   Hintergrund der EU Direktive ist das Vermeiden und Verringern von Eltroschrott und eine erweiterte Herstellerverantwortung.  In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EU Verordnung mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz. ElektroG.Taku Trends bietet ausschließlich WEEE konforme Produkte an. 

4. RoHS  & CE
Seit dem 9.5.2013 gilt die ElektroStoffVerordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.  Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Stoffe, die bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten dürfen:  Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle PBB, polybromierte Diphenylether PBDE sowie  Quecksilber.  Mit der CE Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller, das sein Produkt den gesetzlichen Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt.

5. ProdSG 
Gesetzt zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Nach dem neuen Produktsicherheitsgesetzt vom 01.12.2011 müssen alle auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellten Verbraucherprodukte mit Namen und zustellungsfähiger Anschrift des Herstellers gekennzeichnet sein.  Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro sanktioniert.

6. REACH
Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals. Jedes Produkt besteht aus Chemikalien.  Mit der Europäischen Reach Verordnung soll ein möglichst hoher Schutz für Verbraucher und die Umwelt sichergestellt werden.  Es regelt die Registrierung,  Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.  Hersteller und Importeure, dessen Produkte in den Geltungsbereich von Reach fallen, müssen eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

7. Absetzbarkeit
Werbeartikel sind bis zu einem Anschaffungswert von 35 Euro pro Empfänger (netto) pro Jahr steuerlich absetzbar. Die Werbeartikel sollten auf einem gesonderten Konto verbucht werden.  Ausserdem sollte der Käufer genaue Aufzeichnungen darüber führen, wer die Werbemittel erhält. Dabei gilt: Es niedriger der Stückpreis, desto weniger streng die Aufzeichnungspflicht. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar. Allerdings auch nur dann, wenn der Artikel bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist. Bei einem Anschaffungswert von netto über 10 Euro sollte der Werbetreibende schon darauf hinweisen, dass er das Produkt ggf. als Betriebseinnahme erfassen und versteuern muss. Auch kann der Werbetreibende die Steuer des Empfängers pauschal übernehmen. Das kostet ca. 30 Prozent zusätzlich.

8. Preise
Aufgrund der Währungsschwankungen ändern sich die Preise fortlaufend. Bei elektronischen Produkten werden ausschließlich Tagespreise schriftlich angeboten. Die Darstellung der Produkte in unserem Online Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.  Fordern Sie daher ein schriftliches  Staffelangebot an.Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung kommt es zu einem Vertragsabschluss.
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